ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

Bekanntmachungen anderer Behörden

Öffentliche Bekanntmachung 

über die zweite Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Fortschreibung des Regionalplans Schwarzwald-Baar-Heuberg – Teilplan „Regionalbedeutsame Windkraftanlagen“ 

gemäß § 9 Absatz 2 und 3 des Raumordnungsgesetzes (ROG) in der Fassung vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.03.2023 (BGBl. I Nr. 88) in Verbindung mit § 12 Abs. 3 des Landesplanungsgesetzes (LplG) in der Fassung vom 10. Juli 2003 (GBl. S. 385), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 07. Februar 2023 (GBl. S. 26, 42). 

Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Schwarzwald-Baar-Heuberg hat am 13. Dezember 2024 den geänderten Planentwurf zur Fortschreibung des Regionalplans Schwarzwald-Baar-Heuberg – Teilplan „Regionalbedeutsame Windkraftanlagen“ beschlossen. Zum Planungsgebiet gehören der Landkreis Rottweil, der Landkreis Schwarzwald-Baar-Kreis und der Landkreis Tuttlingen. 

Der geänderte Planentwurf samt Begründung mit Umweltbericht liegt vom 13. Januar 2025 bis einschließlich 14. Februar 2025 zur kostenlosen Einsicht für jedermann bei folgenden Stellen während der angegebenen Sprechzeiten aus: 

Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg 

Winkelstraße 9, 78056 Villingen-Schwenningen, 4. OG 

Mo. – Do.: 9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr, Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr 

Landkreis Rottweil, Landratsamt 

Marienstraße 2, 78628 Rottweil, Eingangsbereich 

Mo. – Fr.: 8:30 – 11:30 Uhr, Do.: 14:00 – 16:00 Uhr 

Landkreis Schwarzwald-Baar-Kreis, Landratsamt 

Am Hoptbühl 5, 78048 Villingen-Schwenningen, Baurechts- und Naturschutzamt 

Mo. – Fr.: 8:00 – 11:30 Uhr, Do.: 14:00 – 17:30 Uhr; vorherige Terminabsprache wird empfohlen. 

Landkreis Tuttlingen, Landratsamt 

Bahnhofstraße 100, 78532 Tuttlingen, Gebäude B, Ebene 3, Baurechts- und Umweltamt 

Mo. – Fr.: 8:00 – 12:00 Uhr, Do.: 14:00 – 17:00 Uhr, vorherige Terminabsprache wird empfohlen. 

Der Planentwurf samt Begründung mit Umweltbericht kann während des genannten Zeitraums auch im Internet unter www.regionalverband-sbh.de eingesehen und abgerufen werden. 

In Bezug auf die Änderungen des Planentwurfs, dessen Begründung und dem Umweltbericht kann jedermann gegenüber dem Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg bis spätestens 14. Februar 2025 schriftlich, zur Niederschrift während der o. g. Sprechzeiten oder elektronisch an die E-Mail-Adresse beteiligung@rvsbh.de Stellung nehmen. Nach Ablauf dieser Frist sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 9 Abs. 2 Satz 4 ROG). 

 

Der Regionalverband prüft die vorgebrachten Stellungnahmen und teilt das Ergebnis der Prüfung den Absendern mit. Haben mehr als 50 Personen Stellungnahmen mit im Wesentlichen gleichem Inhalt abgegeben, kann die Mitteilung des Ergebnisses der Prüfung dadurch ersetzt werden, dass Einsicht in das Ergebnis beim Regionalverband oder bei einem Landkreis der Region während der Sprechzeiten ermöglicht wird. Darauf wird gegebenenfalls durch öffentliche Bekanntmachung hingewiesen. 

 

Personenbezogene Daten werden in diesem Verfahren zur Erfüllung einer der in der Zuständigkeit des Regionalverbands Schwarzwald-Baar-Heuberg liegenden öffentlichen Aufgabe unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie des Landesdatenschutzgesetzes (LDSG) entsprechend der Datenschutzerklärung des Regionalverbandes (https://www.regionalverband-sbh.de/datenschutz) verarbeitet. Die Datenverarbeitung kann auch zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erfolgen. Die Rechtsgrundlagen hierfür sind § 4 LDSG i. V. m. Artikel 6 Abs. 1 lit e) DS-GVO sowie Artikel 6 Abs. 1 lit c) DS-GVO. Die Datenschutzerklärung enthält nähere Informationen zum Auskunftsrecht, zum Recht auf Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung, zum Recht auf Widerspruch und Beschwerde. 

Villingen-Schwenningen, 20.12.2024 

Dr. Wolf-Rüdiger Michel 

Verbandsvorsitzender