Telefon
Kindergartenleitung
Öffnungszeiten/Sprechzeiten
Öffnungszeiten Kindergarten
Regelbetreuung
Mo. - Fr. 7.15 - 12:30 Uhr
Mo. - Do. 14.00 - 16.00 Uhr
Ganztagsbetreuung
Mo. - Do. 7.00 - 16.30 Uhr
Fr. 7.00 - 13.00 Uhr
Verlängerte Öffnungszeiten (gilt auch für die Krippe)
Mo. - Fr. 7.00 - 13.00 Uhr
Kindergartengruppen
"Blaue" Gruppe
Alter: von 3 Jahren bis Schuleintritt
Betreuungsformen: Regelbetreuung, verlängerte Öffnungszeiten, Ganztagsbetreuung
"Gelbe" Gruppe
Alter: von 3 Jahren bis Schuleintritt
Betreuungsform: Regelbetreuung
"Rote" Gruppe
Alter: von 1 bis 3 Jahren
Betreuungsform: Verlängerte Öffnungszeiten
Wechsel der Betreuungszeiten während oder nach einem Kindergartenjahr (Änderung der Betreuungsform)
Ein Wechsel der Betreuungszeit ist grundsätzlich einmal pro Kindergartenjahr möglich und muss über den Änderungsantrag der Gemeindeverwaltung eingereicht werden. Voraussetzung hierfür ist ein freier Betreuungsplatz. Der Wechsel der Betreuungszeit muss mindestens 4 Wochen vorher bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Eine entsprechende Begründung, warum ein Wechsel gewünscht wird und der ausgefüllte Nachweis über die Berufstätigkeit der Eltern sind beizufügen. Bei Bedarf kann die Gemeindeverwaltung weitere Nachweise verlangen. Liegen mehrere Anträge auf Änderung der Betreuungszeiten gleichzeitig vor, gelten die Kriterien der Platzvergabe.
Mittagessen im Kindergarten
In der Ganztags-, VÖ- und Kleinkindbetreuung wird ein warmes Mittagessen angeboten. Die Speisen der Firma Apetito werden tiefgekühlt angeliefert und in der Kita schonend erhitzt und fertig gekocht. Es werden kindgerechte Menüs mit weniger Salz und Gewürzen angeboten. In der Ganztagsbetreuung werden nachmittags kleine gesunde Snacks wie Obst, Gemüse oder Joghurt angeboten. In der Ganztags- und Kleinkindbetreuung ist die Teilnahme am Mittagessen verpflichtend. In der VÖ-Betreuung können die Eltern einmal pro Kindergartenjahr über die Teilnahme am Mittagessen entscheiden. Die Kosten werden als monatliche Pauschale erhoben.
Informationen zum Masernschutzgesetz
Das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) trat am 1. März 2020 in Kraft. Ziel des Gesetzes ist, unter anderem Kinder wirksam vor Masern zu schützen.
Nach § 20 Absatz 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) muss für Kinder, die ab dem 1. März 2020 in eine Kindertageseinrichtung aufgenommen werden vor Betreuungsbeginn ein Nachweis darüber vorgelegt werden, dass sie ausreichend gegen Masern geimpft oder gegen Masern immun sind sofern sie das erste Lebensjahr bereits vollendet haben.
Außerdem stehen Ihnen Frau Nicole Hirth (Kindergartenleitung) und Frau Heike Burkard (Hauptamtsleiterin) für Auskünfte zur Aufnahme Ihres Kindes in den Kindergarten gerne zur Verfügung.
Die Eltern können ihre Kinder während des ganzen Kalenderjahres mit dem Anmeldeformular bei der Gemeindeverwaltung Durchhausen anmelden und auf eine Warteliste setzen lassen. Die Aufnahme der Kinder erfolgt jährlich zum 1. September mit Beginn des neuen Kindergartenjahres. Eltern, die ihr Kind zum Aufnahmestichtag 1. September eines Jahres aufnehmen lassen wollen, müssen sich daher spätestens bis zum jährlichen Anmeldestichtag im Rathaus angemeldet haben. Der verbindliche Anmeldetermin für die Aufnahme zum 1. September ist der 15. März eines Jahres.
Bitte geben Sie auf dem Anmeldeformular Ihren tatsächlichen Aufnahmetermin an. Sollten bereits zu einem früheren Zeitpunkt ausreichend Plätze für die Anmeldungen ab September zur Verfügung stehen, können auf Wunsch auch unterjährig Betreuungsplätze vergeben werden.
Im Rahmen eines unverbindlichen Anmeldegesprächs, können sich die Eltern bei der Einrichtungsleitung oder deren Stellvertretung, vorab über die Kindertageseinrichtung, den Träger, das Platzvergabe- und Aufnahmeverfahren sowie die Eingewöhnungszeit und den individuellen Platzbedarf ihres Kindes informieren. Die Anmeldung sowie das Platzvergabe- und Aufnahmeverfahren, erfolgt über die Gemeindeverwaltung. Die Verwaltung erfragt und überprüft die erforderlichen Angaben. Die Eltern sind verpflichtet, gegebenenfalls entsprechende Nachweise zu erbringen. Die personenbezogenen Daten werden elektronisch erfasst und verarbeitet.
Download Anmeldeformular - Verbindliche Bedarfsanmeldung
Download Nachweis des Berufsttäigkeit
Platzvergabe und Aufnahme
Die Platzvergabe erfolgt nach den Regelungen der Richtlinie "Anmeldung, Platzvergabe und Aufnahme von Kindern in der Kindertageseinrichtung Regenbogen in Durchhausen". Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz, bleibt von diesen Regelungen unberührt. In die Einrichtung werden Kinder aufgenommen, die ihren Wohnsitz in Durchhausen haben. Kinder mit körperlicher, geistiger und/oder sonstiger Behinderung werden grundsätzlich nach den gleichen Kriterien aufgenommen.
Alle freien Plätze werden zum 1. September eines Jahres bzw. zum jeweils möglichen Eingewöhnungszeitpunkt vergeben.
Bis spätestens 15. April des Jahres wird den Eltern mitgeteilt, ob ihr Kind zum Beginn des neuen Kita-Jahres (1. September des Jahres oder zu einem anderen Eingewöhnungstermin des Jahres) aufgenommen werden kann. Bis spätestens 15. Mai des Jahres müssen die Eltern eine verbindliche Rückmeldung geben, ob sie das Platzangebot annehmen.
Plätze für Kinder, über deren vorzeitige Einschulung noch nicht entschieden wurde, können erst nach der Entscheidung der Grundschule vergeben werden.
Kindergartenbeiträge 2024/2025
Die Öffnungszeiten entsprechen je nach Betreuungsform nicht den Betreuungszeiten, die jeweiligen Betreuungszeiten der Gruppen innerhalb der Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte der Tabelle in der Beschreibung.