Wahlen

Gemeinderatswahlen am 09. Juni 2024

Allgemeine Informationen zur Gemeinderatswahl am 09. Juni 2024 

Bei den am Sonntag, 9. Juni 2024 stattfindenden Kommunalwahlen wird auch in Durchhausen für die kommenden 5 Jahre ein neuer Gemeinderat gewählt. Wählbar ist jeder Deutsche und Unionsbürger, der das 16. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten seinen Hauptwohnsitz in der Gemeinde hat. In den nächsten Wochen können Wahlvorschläge aufgestellt und eingereicht werden. Geht kein Wahlvorschlag oder ein einheitlicher Wahlvorschlag ein, wird nach dem Mehrheitswahlrecht gewählt; gehen mehrere Wahlvorschläge ein, wird nach dem Verhältniswahlrecht gewählt. Bei der Mehrheitswahl sind diejenigen 8 Bewerber gewählt, die die meisten Stimmen auf sich vereinigen können. Beim Verhältniswahlrecht werden die Sitze zuerst entsprechend der Gesamtzahl der Stimmen der Wahlvorschläge auf diese verteilt und danach innerhalb der Wahlvorschläge auf die Bewerber mit den meisten Stimmen.

Infomationsveranstaltung zur Gemeinderatswahl am 09. Juni 2024 

In Durchhausen hat es Tradition, dass sich kommunalpolitisch interessierter Bürgerinnen und Bürger in einer Versammlung erklären können, dass sie für den Gemeinderat kandidieren wollen. Zu dieser Versammlung, die am Dienstag, 12. März 2024 ab 19:00 Uhr im Foyer der Gemeindehalle Durchhausen stattfindet, sind alle Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen. Neben Informationen über die Arbeit als Gemeinderat und allgemeinen Informationen zur Kommunalwahl, kann die Versammlung auch dazu genutzt werden, wieder einen einheitlichen Wahlvorschlag für die Gemeinderatswahl am 9. Juni 2024 vorzubereiten. Die interessierten Bewerberinnen und Bewerber sind dann in einer formellen Aufstellungsversammlung zu nominieren.

Über ein reges Interesse und eine rege Beteiligung würden wir uns freuen. Ihre Gemeindeverwaltung

Information und wichtige Hinweise zu den Kommunalwahlen 2024 können auf der Homepage der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg https://www.kommunalwahl-bw.de/ abgerufen werden.

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