Baulastenverzeichnis - Einsicht nehmen

Wollen Sie ein Grundstück erwerben, sollten Sie nicht nur das Grundbuch, sondern auch das Baulastenverzeichnis einsehen.

Dort finden Sie öffentlich-rechtliche Baulasten eines Grundstücks, nicht im Grundbuch.

Beispiele für öffentlich-rechtliche Baulasten sind:

  • Über Ihr Grundstück führt die Zufahrt zu einer öffentlichen Straße.
  • Sie haben die Abstandsfläche des Nachbargrundstücks übernommen. Daher müssen Sie bei einer Bebauung den doppelten Abstand zur Grundstücksgrenze einhalten.

Hinweis: Im Grundbuch sind Grunddienstbarkeiten eingetragen. Diese sind privatrechtliche Verpflichtungen.
Beispiel: Sie gestatten Ihrem Grun
dstücksnachbarn, sein Abwasser über Ihr Grundstück zu leiten.

Vorab informieren: Zu den Informationen für "Baulastenverzeichnis - Einsicht nehmen"

Ergänzende Information zum Online Prozess

ausfüllbar
Kostenloses Service-BW-Bürgerkonto erforderlich

Sie müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen.

Ein berechtigtes Interesse haben Sie beispielsweise als

  • Grundstückseigentümerin und Grundstückseigentümer
  • Person, die das Grundstück kaufen möchte.

Erkunden Sie sich bei der zuständigen Stelle.

Die Einsicht müssen Sie formlos beantragen.

Hinweis: Wenn Ihnen Einsicht gestattet wurde, können Sie auch Kopien oder Auszüge anfordern.

keine

Ob für die Einsichtnahme Kosten anfallen, richtet sich nach der örtlichen Satzung der Gemeinde.

keinen

keine

22.01.2024 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg

die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in der sich das Grundstück befindet