Erweiterung Deponie Talheim
Bekanntmachungen anderer Behörden
Bekanntmachung
Erweiterung Deponie Talheim Deponieklasse II (DK II)
Ausbau der neuen Verfüllabschnitte IV und V
Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses und der genehmigten Planunterlagen zur Einsichtnahme
Das Regierungspräsidium Freiburg hat den Antrag des Landkreis Tuttlingen mit Planfeststellungsbeschluss vom 09.10.2024 - Az. RPF54.2-898-25/10, für die Erweiterung der Deponie Talheim um die Verfüllabschnitte IV und V auf der Gemarkung Talheim und den neuen Sickerwasserspeicher, der sich auf der Gemarkung Durchhausen befindet, genehmigt.
Der Planfeststellungsbeschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung und eine Fertigung des festgestellten Plans liegen zwei Wochen, und zwar
von Montag, den 21.10.2024
bis einschließlich Montag, den 04.11.2024
bei den folgenden Behörden während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus:
Rathaus Durchhausen, Dorfstr. 51, 78591 Durchhausen
Vorzimmer des Bürgermeisters
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8:30 bis 11:00 Uhr
Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr
Rathaus Talheim, Kirchbrunnen 6, 78607 Talheim
Sitzungssaal
Dienstag bis Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr
Montag 14:00 bis 18:00 Uhr
Rathaus Seitingen-Oberflacht,
Obere Hauptstraße 8, 78606 Seitingen-Oberflacht
Zimmer des Bürgermeisters
Montag bis Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr
Montag 14:00 bis 17:00 Uhr
Donnerstag 14:00 bis 18:00 Uhr
Die ausgelegten Unterlagen können ab Beginn der Auslegung am 21.10.2024 auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Freiburg www.rp-freiburg.de unter der Rubrik „Bekanntmachungen“ - „Planfeststellungsverfahren“ eingesehen werden. Zudem werden sie auch in das zentrale Umweltprüfungsportal des Bundes bzw. des Landes unter www.uvp-portal.de eingestellt.