Erweiterung Deponie Talheim

Bekanntmachungen anderer Behörden

Bekanntmachung 

Erweiterung Deponie Talheim Deponieklasse II (DK II) 

Ausbau der neuen Verfüllabschnitte IV und V 

Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses und der genehmigten Planunterlagen zur Einsichtnahme 

 

Das Regierungspräsidium Freiburg hat den Antrag des Landkreis Tuttlingen mit Planfeststellungsbeschluss vom 09.10.2024 - Az. RPF54.2-898-25/10, für die Erweiterung der Deponie Talheim um die Verfüllabschnitte IV und V auf der Gemarkung Talheim und den neuen Sickerwasserspeicher, der sich auf der Gemarkung Durchhausen befindet, genehmigt. 

 

Der Planfeststellungsbeschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung und eine Fertigung des festgestellten Plans liegen zwei Wochen, und zwar 

von Montag, den 21.10.2024 

bis einschließlich Montag, den 04.11.2024

 

bei den folgenden Behörden während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus: 

Rathaus Durchhausen, Dorfstr. 51, 78591 Durchhausen 

Vorzimmer des Bürgermeisters 

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8:30 bis 11:00 Uhr 

Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr 

Rathaus Talheim, Kirchbrunnen 6, 78607 Talheim 

Sitzungssaal 

Dienstag bis Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr 

Montag 14:00 bis 18:00 Uhr 

Rathaus Seitingen-Oberflacht, 

Obere Hauptstraße 8, 78606 Seitingen-Oberflacht 

Zimmer des Bürgermeisters 

Montag bis Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr 

Montag 14:00 bis 17:00 Uhr 

Donnerstag 14:00 bis 18:00 Uhr 

 

Die ausgelegten Unterlagen können ab Beginn der Auslegung am 21.10.2024 auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Freiburg www.rp-freiburg.de unter der Rubrik „Bekanntmachungen“ - „Planfeststellungsverfahren“ eingesehen werden. Zudem werden sie auch in das zentrale Umweltprüfungsportal des Bundes bzw. des Landes unter www.uvp-portal.de eingestellt.