Mitteilungsblatt KW 12-2020
Mitteilungsblatt vom 19.03.2020
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Wahlscheinbeantragung für die Landtagswahl am 14. März 2021
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
wenn Sie durch Briefwahl oder in einem anderen Wahlraum Ihres Wahlkreises wählen möchten, müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Den Antrag können Sie mit dem Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichigung stellen. Der Wahlschein kann zudem auch ohne Vordruck schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail oder Telefax) oder durch persönliche Vorsprache beantragt werden. Telefonische Anträge sind nicht zulässig.
Gerne können Sie den Wahlschein auch bequem und unkompliziert - online über diesen Link beantragen.
Beim Aufruf des Links erscheint ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
hre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend per Post zugestellt. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angeben.
Für Rückfragen steht Ihnen unser Bürgerbüro gerne zur Verfügung.
Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus
Diese Maßnahmen gelten landesweit - aktuelle Corona-Verordnung für Baden-Württemberg.
Ausführliche Informationen und Antworten auf unterschiedliche Fragen zur Corona-Verordnung finden Sie auch unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/.
Die Landesregierung appelliert eindringlich an die Bevölkerung: Jede und jeder Einzelne kann auch weiterhin mit der Einhaltung der AHA-Regeln (Abstand + Hygiene + Alltagsmaske) plus Lüften und Nutzen der Corona-Warn-App maßgeblich zur Verringerung des Infektionsrisikos beitragen. Wo möglich, sollen Bürgerinnen und Bürger zudem die Anzahl ihrer Kontakte reduzieren und auf Reisen verzichten.
Wir bitten Sie, die tagesaktuellen Presse-, Fernseh- und Rundfunkberichte stets zu verfolgen und/ oder sich auf der Webseite des Landes Baden-Württemberg https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/ sowie auf regionaler Ebene auf unserer Homepage www.durchhausen.de oder der Homepage des Landkreises Tuttlingen https://www.landkreis-tuttlingen.de/Aktuelles/Informationen-zum-Coronavirus über die neuesten Änderungen zu informieren.
Bei weiteren Fragen zum Thema Corona, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne wie gewohnt zur Verfügung.
Bleiben Sie weiterhin gesund!
Information zur Grundsteuer 2021 und zur Reform der Grundsteuer
Ab dem Jahr 2025 wird die Grundsteuer B (letztlich für alle bebauten und unbebauten Grundstücke, sofern nicht der Grundsteuer A für Land- und Forstwirtschaft zuzurechnen) nach dem so genannten „modifizierten Bodenwertmodell“ ermittelt. Das im November 2020 verabschiedete Landesgrundsteuergesetz gilt ab dem 1. Januar 2025 als Grundlage für die neu zu berechnende Grundsteuer. Die Reform der Grundsteuer wird sich somit erstmals in den Grundsteuerbescheiden ab dem Jahr 2025 auswirken.
Nähere Informationen zum Landesgrundsteuergesetz finden Sie hier und auf der Internetseite des Ministeriums für Finanzen Baden-Württemberg unter https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/haushalt-finanzen/grundsteuer/.
Alle Bürgerinnen und Bürger in Durchhausen und alle, die sich der Gemeinde verbunden fühlen, dürfen sich über die Fertigstellung des „Durchhauser Heimatliedes“ freuen.
Unser herzlicher Dank gilt für die Gesamtkoordination unserem Mitbürger Udo Schorpp, für die Produktion Herrn Enrico Falcone vom Sinfonia-Soundatelier sowie Co-Produzenten Udo Schorpp, für den Liedtext unserer Mitbürgerin Sonja Schneckenburger sowie den Herren Klaus Jakob und Heinz Klockhaus und für den Gesang als Leadstimme Udo Schorpp und als Chor Larissa Schorpp, Denis Schorpp und Jörg Zepf.
Ist die Gemeinde Durchhausen ohnehin für ihre starke Dorfgemeinschaft und ihren Zusammenhalt bekannt, so wird das Durchhauser Heimatlied hierzu noch im besonderen Maße beitragen. Das Lied kann über den untenstehenden Link angehört werden.
Die Gemeindeverwaltung wünscht viel Spaß beim Anhören und dankt den Verantwortlichen nochmals herzlich.
Heimatlied anhören (den dazugehörigen Liedtext können Sie sich zum Mitsingen hier herunterladen). Alternativ Heimatlied hier herunterladen (Download mit der rechten Maustaste anklicken, Link speichern unter auswählen)
Sie sind hochbetagt und / oder immungeschwächt und haben weder Angehörige, Bekannte oder sonstige Dienstleister, die helfen können?
Dann melden Sie sich bei der Fachstelle für Pflege & Selbsthilfe Tuttlingen
Gartenstraße 22
78532 Tuttlingen
Tel. Nr.: 07461 / 926-4610
Aufgrund der aktuellen Lage und dem damit verbundenen dynamischen Verlauf des CORONA-Virus, bietet die Fachstelle für Pflege & Selbsthilfe in Tuttlingen, älteren- und / immungeschwächten Menschen vorübergehende kostenlose Hilfeleistungen an.
Mögliche Tätigkeiten:
Die Zahlungsmodalitäten für die eingekauften Waren werden Ihnen individuell mitgeteilt.
Mitteilungsblatt vom 19.03.2020
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Mitteilungsblatt vom 12.03.2020
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Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 11. März 2020
Neubaugebiet Breitwiesen; Erschließung Bauabschnitt 3a
Die Submission für die Erschließungsarbeiten für das Neubaugebiet Breitwiesen, Bauabschnitt 3a fand am 19.02.2020 statt.
Mitteilungsblatt vom 05..03.2020
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