Mitteilungsblatt der KW 17-2021
Mitteilungsblatt vom 29.04.2021
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Gemeinde Durchhausen - Öffentliche Bekanntmachung
Satzungsbeschluss
zum Bebauungsplan „Großwiesen II“
sowie über die zugehörigen Örtlichen Bauvorschriften
Der Gemeinderat Durchhausen hat am 30.06.2021 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplans „Großwiesen II“ sowie die zugehörigen Örtlichen Bauvorschriften nach § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 03.11.2017 und § 74 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO), i. V. m. § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO), in den derzeit jeweils zum 30.06.2021 gültigen Fassungen, als Satzungen beschlossen.
Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB tritt der Bebauungsplan mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Maßgebend sind
Anlagen zum Bebauungsplan sind:
Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplans
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Großwiesen II“ ergibt sich aus dem zeichnerischen Teil des Bebauungsplans vom 14.06.2021. Er ist im folgenden Planausschnitt dargestellt und umfasst die Flurstücke Nrn. 1180, 1181, 1182 (Weg), 1183 (Weg, Straße), 1184 (Weg), 1192 (alle teilweise) sowie die Flst.-Nrn. 1187 und 1188 (vollflächig).
Einsicht in den Bebauungsplan
Der in Kraft getretene Bebauungsplans kann einschließlich seiner Begründung (Anlage 1) und dem Umweltbericht (Anlage 2) mit seinen Anlagen Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und Artenschutzrechtliche Prüfungen gemäß § 10 Abs. 3 BauGB im Rathaus Durchhausen, Dorfstraße 51, 78591 Durchhausen, während der Öffnungszeiten, von jedermann eingesehen werden und über den Inhalt auf Verlangen Auskunft erhalten. Die Einsichtnahme in den Bebauungsplan kann auch auf der Internetseite der Gemeinde Durchhausen unter www.durchhausen.deerfolgen.
Verletzung zu Entschädigungsansprüchen, Verfahrens- und Formvorschriften
Ist eine Verletzung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 GemO geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Durchhausen, den 9. Juni 2022
Simon Axt
Bürgermeister
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Bodenrichtwertkarte zum Stichtag 31.12.2020
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Bebauungspläne der Gemeinde Durchhausen online einsehen
Ab sofort können unter dem folgenden Link die Bebauungspläne der Gemeinde Durchhausen eingesehen werden. Rechts oben stehen über das Bedienfeld verschiedene Funktionen bereit, wie z.B. vergrößern oder verkleinern der Kartenansicht, Wechsel zwischen Luftbildaufnahme und Standardkarte, sowie Ausmessen von Flächen oder Ausdrucken eines Kartenausschnitts. Des Weiteren können Sie über einen Klick in das Feld "erweiterte Suche" weitere Informationen zu den einzelnen Bebauungsplänen abrufen.
Bei Fragen zu der Anwendung können Sie sich gern an die Gemeindeverwaltung wenden.
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Für die Ansicht der Ergebnisse klicken Sie hier.
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Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus
Diese Maßnahmen gelten landesweit - aktuelle Corona-Verordnung für Baden-Württemberg.
Ausführliche Informationen und Antworten auf unterschiedliche Fragen zur Corona-Verordnung finden Sie auch unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/.
Die Landesregierung appelliert eindringlich an die Bevölkerung: Jede und jeder Einzelne kann auch weiterhin mit der Einhaltung der AHA-Regeln (Abstand + Hygiene + Alltagsmaske) plus Lüften und Nutzen der Corona-Warn-App maßgeblich zur Verringerung des Infektionsrisikos beitragen. Wo möglich, sollen Bürgerinnen und Bürger zudem die Anzahl ihrer Kontakte reduzieren und auf Reisen verzichten.
Wir bitten Sie, die tagesaktuellen Presse-, Fernseh- und Rundfunkberichte stets zu verfolgen und/ oder sich auf der Webseite des Landes Baden-Württemberg https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/ sowie auf regionaler Ebene auf unserer Homepage www.durchhausen.de oder der Homepage des Landkreises Tuttlingen https://www.landkreis-tuttlingen.de/Aktuelles/Informationen-zum-Coronavirus über die neuesten Änderungen zu informieren.
Bei weiteren Fragen zum Thema Corona, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne wie gewohnt zur Verfügung.
Bleiben Sie weiterhin gesund!
Information zur Grundsteuer 2021 und zur Reform der Grundsteuer
Ab dem Jahr 2025 wird die Grundsteuer B (letztlich für alle bebauten und unbebauten Grundstücke, sofern nicht der Grundsteuer A für Land- und Forstwirtschaft zuzurechnen) nach dem so genannten „modifizierten Bodenwertmodell“ ermittelt. Das im November 2020 verabschiedete Landesgrundsteuergesetz gilt ab dem 1. Januar 2025 als Grundlage für die neu zu berechnende Grundsteuer. Die Reform der Grundsteuer wird sich somit erstmals in den Grundsteuerbescheiden ab dem Jahr 2025 auswirken.
Nähere Informationen zum Landesgrundsteuergesetz finden Sie hier und auf der Internetseite des Ministeriums für Finanzen Baden-Württemberg unter https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/haushalt-finanzen/grundsteuer/.
Alle Bürgerinnen und Bürger in Durchhausen und alle, die sich der Gemeinde verbunden fühlen, dürfen sich über die Fertigstellung des „Durchhauser Heimatliedes“ freuen.
Unser herzlicher Dank gilt für die Gesamtkoordination unserem Mitbürger Udo Schorpp, für die Produktion Herrn Enrico Falcone vom Sinfonia-Soundatelier sowie Co-Produzenten Udo Schorpp, für den Liedtext unserer Mitbürgerin Sonja Schneckenburger sowie den Herren Klaus Jakob und Heinz Klockhaus und für den Gesang als Leadstimme Udo Schorpp und als Chor Larissa Schorpp, Denis Schorpp und Jörg Zepf.
Ist die Gemeinde Durchhausen ohnehin für ihre starke Dorfgemeinschaft und ihren Zusammenhalt bekannt, so wird das Durchhauser Heimatlied hierzu noch im besonderen Maße beitragen. Das Lied kann über den untenstehenden Link angehört werden.
Die Gemeindeverwaltung wünscht viel Spaß beim Anhören und dankt den Verantwortlichen nochmals herzlich.
Heimatlied anhören (den dazugehörigen Liedtext können Sie sich zum Mitsingen hier herunterladen). Alternativ Heimatlied hier herunterladen (Download mit der rechten Maustaste anklicken, Link speichern unter auswählen)
Sie sind hochbetagt und / oder immungeschwächt und haben weder Angehörige, Bekannte oder sonstige Dienstleister, die helfen können?
Dann melden Sie sich bei der Fachstelle für Pflege & Selbsthilfe Tuttlingen
Gartenstraße 22
78532 Tuttlingen
Tel. Nr.: 07461 / 926-4610
Aufgrund der aktuellen Lage und dem damit verbundenen dynamischen Verlauf des CORONA-Virus, bietet die Fachstelle für Pflege & Selbsthilfe in Tuttlingen, älteren- und / immungeschwächten Menschen vorübergehende kostenlose Hilfeleistungen an.
Mögliche Tätigkeiten:
Die Zahlungsmodalitäten für die eingekauften Waren werden Ihnen individuell mitgeteilt.
Mitteilungsblatt vom 29.04.2021
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Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 21. April 2021
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Mitteilungsblatt vom 22.04.2021
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Mitteilungsblatt vom 15.04.2021
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