Kindergarten
Gemeindekindergarten "Regenbogen"
Öffnungszeiten Kindergarten (Stand: 26. Oktober 2020)
Anmeldung Eltern, die ihr Kind ab dem 1. September in Betreuung geben möchten, müssen ihren Bedarf bis spätestens zum 1. März desselben Jahres in der Gemeindeverwaltung anmelden. Ebenso müssen die Anmeldungen für die Betreuung ab dem 1. März bis zum 1. September des Vorjahres erfolgen. Sollten schon zu einem früheren Zeiptpunkt ausreichend Plätze für die Anmeldungen ab März/September zur Verfügung stehen, können auf Wunsch auch schon vorher Betreuungsplätze vergeben werden. Doch was tun, wenn man frisch zugezogen ist und für das laufende Kindergartenjahr noch einen Platz benötigt? Bei unterjährigen Zuzügen können Eltern ihren Bedarf ebenfalls der Gemeindeverwaltung melden. Vorausgesetzt, der Kindergarten verfügt über freie Plätze, ist für Zugezogene eine Anmeldung unter Umständen auch im laufenden Kindergartenjahr möglich. Im Rahmen eines unverbindlichen Anmeldegespräches, können sich die Eltern bei der Einrichtungsleitung bzw. deren Stellvertretung, vorab über die Kindertageseinrichtung, den Träger, das Platzvergabe- und Aufnahmeverfahren sowie die Eingewöhnungszeit und den individuellen Platzbedarf ihres Kindes informieren. Die Anmeldung sowie das Platzvergabe- und Aufnahmeverfahren, erfolgt über die Gemeindeverwaltung. Die Verwaltung erfragt die erforderlichen Sachverhalte und überprüft diese. Die Eltern sind verpflichtet, bei Bedarf entsprechende Nachweise vorzulegen. Die Personendaten werden elektronisch erfasst und verarbeitet.
Alle freien Plätze werden zum 1. September und 1. März eines Jahres bzw. zum jeweils möglichen Eingewöhnungszeitpunkt vergeben. Bei Anmeldestichtag 1. März (Aufnahme ab 1. September eines Jahres) Bei Anmeldestichtag 1. September (Aufnahme ab 1. März eines Jahres) Plätze von Kindern, über deren frühere Einschulung noch nicht entschieden ist, können erst nach der Entscheidung der Grundschule vergeben werden
Wechsel der Betreuungszeiten während oder nach einem Kindergartenjahr (Änderung der Betreuungsform) Ein Wechsel der Betreuungszeiten ist grundsätzlich einmal pro Kindergartenjahr möglich. Voraussetzung hierfür ist ein freier Betreuungsplatz. Der Betreuungswechsel muss bei der Gemeindeverwaltung mindestens 4 Wochen vorher beantragt werden. Eine entsprechende Begründung, warum ein Wechsel gewünscht ist, und der ausgefüllte Nachweis über die Berufstätigkeit der Eltern, ist beizufügen. Bei Bedarf kann die Gemeindeverwaltung weitere Nachweise anfordern. Liegen zeitgleich mehrere Anfragen für einen Wechsel der Betreuungszeiten vor, gelten die Kriterien zur Platzvergabe.
Informationen zum Masernschutzgesetz Das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) trat am 1. März 2020 in Kraft. Ziel des Gesetzes ist, unter anderem Kinder wirksam vor Masern zu schützen. Nach § 20 Absatz 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) muss für Kinder, die ab dem 1. März 2020 in eine Kindertageseinrichtung aufgenommen werden sollen vor Betreuungsbeginn ein Nachweis darüber vorgelegt werden, dass sie ausreichend gegen Masern geimpft oder gegen Masern immun sind sofern sie das erste Lebensjahr bereits vollendet haben. Nach § 20 Absatz 10 Infektionsschutzgesetz (IfSG) haben Kinder, die am 1. März 2020 bereits eine Kindertageseinrichtung besuchen, der Leitung bis zum 31. Juli 2021 einen Nachweis darüber vorzulegen, dass sie ausreichend gegen Masern geimpft oder gegen Masern immun sind.
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Außerdem steht Ihnen Frau Anja Koch für Auskünfte zur Aufnahme Ihres Kindes in den Kindergarten gerne zur Verfügung (Tel. 07464 9862-14, E-Mail: ) |
Schulen
Die Grundschüler aus Durchhausen besuchen die Nachbarschaftsgrundschule Kellenbachschule in Schura. Die älteren Schüler besuchen in der Regel die Schulen in Trossingen.
NGS Kellenbachschule Schura Tel: 07425 / 6184 |
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Löhrschule Trossingen Tel: 07425 / 25-665 eMail: |
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Realschule Trossingen Tel: 07425 / 25-360 eMail: |
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Gymnasium Trossingen Hangenstraße 52 Tel: 07425 / 25-340 |
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Solwegschule Trossingen Tel: 07425 / 31095 |
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Regelbetreuung |
Ganztagesbetreuung |
Verlängerte Öffnungszeiten |
Krippe |
Mo. – Fr. 7.30 – 12.30 Uhr |
Mo. - Do. 7.00 - 16.30 Uhr |
Mo. - Fr. 7.00 - 13.00 Uhr |
Mo. - Fr. 7.00 - 13.00 Uhr |
Mo. – Do. 13.45 - 16.15 Uhr |
Fr. 7.00 - 14.00 Uhr |
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Eltern, die ihr Kind ab 1. September in Betreuung geben möchten, müssen ihren Bedarf bis spätestens 1. März desselben Jahres in der Gemeindeverwaltung anmelden. Ebenso müssen die Anmeldungen für die Betreuung ab 1. März bis zum 1. September des Vorjahres erfolgen.
Sollten schon zu einem früheren Zeitpunkt ausreichend Plätze für die Anmeldungen ab März/September zur Verfügung stehen, können auf Wunsch auch schon vorher Betreuungsplätze vergeben werden.
Doch was tun, wenn man frisch zugezogen ist und für das laufende Kindergartenjahr noch einen Platz benötigt? Bei unterjährigen Zuzügen können Eltern ihren Bedarf ebenfalls der Gemeindeverwaltung melden. Vorausgesetzt der Kindergarten verfügt über freie Plätze, ist für Zugezogene eine Anmeldung unter Umständen auch im laufenden Kindergartenjahr möglich.
- Anmeldeformular/ Verbindliche Bedarfsanmeldung
- Nachweis der Berufstätigkeit/ der Bildungsmaßnahme
(muss der Gemeindeverwaltung zwingend von beiden Elternteilen vorliegen)
- Änderungsantrag Betreuungsform
- Platzvergabekriterien für den Kindergarten Regenbogen
- Kindergarten Informationsblatt