Kindergarten
Gemeindekindergarten "Regenbogen"
Anmeldung Eltern, die ihr Kind zum Aufnahmestichtag 1. September eines Jahres in Betreuung geben wollen, müssen sich daher bis spätestens zum jährlichen Anmeldestichtag auf dem Rathaus angemeldet haben. Verbindlicher Anmeldestichtag zur Aufnahme zum 1. September ist der 15. März eines Jahres. Bitte tragen Sie auf dem Anmeldeformular Ihren tatsächlich gewünschten Aufnahmetermin ein. Sollten schon zu einem früheren Zeitpunkt ausreichend Plätze für die Anmeldungen ab September zur Verfügung stehen, können auf Wunsch auch schon vorher Betreuungsplätze vergeben werden. Im Rahmen eines unverbindlichen Anmeldegespräches, können sich die Eltern bei der Einrichtungsleitung bzw. deren Stellvertretung, vorab über die Kindertageseinrichtung, den Träger, das Platzvergabe- und Aufnahmeverfahren sowie die Eingewöhnungszeit und den individuellen Platzbedarf ihres Kindes informieren. Die Anmeldung sowie das Platzvergabe- und Aufnahmeverfahren, erfolgt über die Gemeindeverwaltung. Die Verwaltung erfragt die erforderlichen Sachverhalte und überprüft diese. Die Eltern sind verpflichtet, bei Bedarf entsprechende Nachweise vorzulegen. Die Personendaten werden elektronisch erfasst und verarbeitet.
Alle freien Plätze werden zum 1. September eines Jahres bzw. zum jeweils möglichen Eingewöhnungszeitpunkt vergeben. Spätestens bis zum 15. April des Jahres wird den Eltern mitgeteilt, ob ihr Kind zum Beginn des neuen Kita-Jahres (1. September des Jahres) bzw. zu einem anderen Eingewöhnungszeit im Herbst des Jahres aufgenommen werden kann. Bis spätestens 15. Mai des Jahres müssen die Eltern eine verbindliche Antwort geben, ob sie das Platzangebot annehmen. Plätze von Kindern, über deren frühere Einschulung noch nicht entschieden ist, können erst nach der Entscheidung der Grundschule vergeben werden.
Wechsel der Betreuungszeiten während oder nach einem Kindergartenjahr (Änderung der Betreuungsform) Ein Wechsel der Betreuungszeiten ist grundsätzlich einmal pro Kindergartenjahr möglich. Voraussetzung hierfür ist ein freier Betreuungsplatz. Der Betreuungswechsel muss bei der Gemeindeverwaltung mindestens 4 Wochen vorher beantragt werden. Eine entsprechende Begründung, warum ein Wechsel gewünscht ist, und der ausgefüllte Nachweis über die Berufstätigkeit der Eltern, ist beizufügen. Bei Bedarf kann die Gemeindeverwaltung weitere Nachweise anfordern. Liegen zeitgleich mehrere Anfragen für einen Wechsel der Betreuungszeiten vor, gelten die Kriterien zur Platzvergabe. Mittagessen im Kindergarten In der Ganztages-, VÖ- und Kleinkindbetreuung wird mittags eine warme Mahlzeit angeboten. Die Gerichte von Apetito werden tiefgekühlt angeliefert und im Kindergarten schonend aufgewärmt und fertig gegart. Es werden kindgerechte Menüs angeboten, die weniger gesalzen und gewürzt sind. In der Ganztagesbetreuung werden nachmittags noch kleine gesunde Snacks, z. B. Obst, Gemüse oder Joghurt, angeboten. In der Ganztages- und Kleinkindbetreuung ist die Teilnahme am Mittagessen verpflichtend. In der VÖ-Betreuung kann von den Eltern einmal je Kindergartenjahr über die Inanspruchnahme des Mittagessens entschieden werden. Die Gebühren werden als monatliche Pauschale erhoben (Preisliste siehe unten im Downloadbereich). Informationen zum Masernschutzgesetz Das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) trat am 1. März 2020 in Kraft. Ziel des Gesetzes ist, unter anderem Kinder wirksam vor Masern zu schützen. Nach § 20 Absatz 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) muss für Kinder, die ab dem 1. März 2020 in eine Kindertageseinrichtung aufgenommen werden vor Betreuungsbeginn ein Nachweis darüber vorgelegt werden, dass sie ausreichend gegen Masern geimpft oder gegen Masern immun sind sofern sie das erste Lebensjahr bereits vollendet haben. Nach § 20 Absatz 10 Infektionsschutzgesetz (IfSG) haben Kinder, die am 1. März 2020 bereits eine Kindertageseinrichtung besuchen, der Leitung bis zum 31. Juli 2021 einen Nachweis darüber vorzulegen, dass sie ausreichend gegen Masern geimpft oder gegen Masern immun sind.
Downloads
Außerdem steht Ihnen Frau Alice Wiens für Auskünfte zur Aufnahme Ihres Kindes in den Kindergarten gerne zur Verfügung (Tel. 07464 9862-11, E-Mail: ) |
Schulen
Die Grundschüler aus Durchhausen besuchen die Kellenbachschule in Schura. Die älteren Schüler besuchen in der Regel die Schulen in Trossingen.
Kellenbachschule Schura Tel: 07425 / 6184 |
|
Löhrschule Trossingen Tel: 07425 / 25-665 eMail: |
|
Realschule Trossingen Tel: 07425 / 25-360 eMail: |
|
Gymnasium Trossingen Hangenstraße 52 Tel: 07425 / 25-340 |
![]() |
Solwegschule Trossingen Tel: 07425 / 31095 |
|
wyglY86VJLG4